Hotelrichtlinien

RAUCHEN

Alle Zimmer im Can Sastre sind 100 % Nichtraucherzimmer, und in den öffentlichen Bereichen ist das Rauchen nur mit einem Aschenbecher erlaubt. Halten Sie das Gelände sauber und grün! 300,- für die Tiefenreinigung werden jedem Gast in Rechnung gestellt, der gegen die Raucherpolitik verstößt. Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet. Das Rauchen ist im Eingangsbereich von Türen und Gästezimmern nicht gestattet. Alle Türen müssen geschlossen gehalten werden. Schäden, die durch das Rauchen im Zimmer verursacht werden, werden mit der Schlussrechnung verrechnet.

KINDER

Kinder sind willkommen, müssen aber den Ruhekodex in den öffentlichen Bereichen beachten.

HAUSTIERE

Haustiere sind nicht erlaubt.

ESSEN & TRINKEN

Es ist nicht erlaubt, eigene Speisen und Getränke in die öffentlichen Bereiche mitzubringen. In Ihrem eigenen privaten Bereich ist dies jedoch erlaubt.

HAB UND GUT DER GÄSTE

Die Gäste werden ausdrücklich gebeten, die Zimmertür abzuschließen, wenn sie das Haus verlassen und zu Bett gehen. Für die Bequemlichkeit der Gäste gibt es elektronische Sicherheitsschließfächer im Zimmer, in denen sie ihre Wertsachen aufbewahren können.

Die Direktion haftet in keiner Weise für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum des Gastes oder anderen Gegenständen aus dem Hotelzimmer, dem Schließfach oder einem anderen Teil des Hotels, aus welchem Grund auch immer, einschließlich Diebstahl oder Unterschlagung.

GEFAHRGUT

Das Mitbringen von Waren und/oder die Aufbewahrung von rohen oder belichteten Kinofilmen oder anderen brennbaren oder gefährlichen Gegenständen und/oder verbotenen Waren und/oder Waren mit anstößigem Charakter ist verboten.

Der Gast ist gegenüber der Direktion, den anderen Gästen, eingeladenen Besuchern, Agenten und Bediensteten allein haftbar und verantwortlich für alle finanziellen oder sonstigen Verluste und Schäden, die durch solche Gegenstände oder durch eigene Fahrlässigkeit und Nichtbeachtung von Anweisungen verursacht werden.

Glücksspiel, Schmuggel, Prostitution, Waffen, Sprengstoff, brennbare Gegenstände, Gifte, Drogen, Tiere und scharfe Lebensmittel sind auf dem Hotelgelände streng verboten.

SCHÄDEN AN DER IMMOBILIE

Der Gast haftet für jeglichen Verlust oder Schaden am Hoteleigentum, der durch ihn selbst, seine Gäste oder eine Person, für die er verantwortlich ist, verursacht wird.

DIE DIREKTION BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, DIE OBEN GENANNTEN BEDINGUNGEN UND REGELN, DIE TEIL UND AUSZUG AUS DEM BEHERBERGUNGSVERTRAG SIND, ZU ERGÄNZEN, ZU ÄNDERN ODER ZU ERGÄNZEN.